Energieausweis für Wohngebäude

Nach der EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ muss seit 2006 für jedes Wohngebäude bei einem Eigentümerwechsel ein Energieausweis vorgelegt werden. Das bedeutet: wechselt ein Mieter im Haus oder wird ein Gebäude verkauft, muss dem neuen Mieter oder Besitzer ein Ausweis über die Energieeffizienz vorgelegt werden.

Öffentliche Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche größer 500 m² unterliegen ebenfalls den Forderungen.

Was genau ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz von Gebäuden. Mit ihm erfahren Interessenten auf einen Blick, ob es sich um ein energiesparendes Gebäude oder um eine „Energieschleuder“ handelt. Verkäufer und Vermieter erhalten mit dem Energieausweis ein Instrument, mit dem Sie ihre Kunden von der Qualität ihres Hauses überzeugen können. Weiterhin wird Mietern und Käufern ein Vergleich zwischen unterschiedlichen Immobilienangeboten und deren Energiebedarf ermöglicht

Was leistet ENFO?

 

  • Aufnahme des Ist-Zustandes Ihres Gebäudes
  • Ausarbeitung von Energiesparmaßnahmen
  • Ausstellung eines Energieausweises für Ihr Gebäude mit 10 Jahren Gültigkeit