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Aktuell

Stadt Karlsruhe legt Förderprogramm zur energetischen Sanierung im privaten Altbaubereich auf

Seit September hat die Stadt Karlsruhe eine Förderprogramm in Form eines Zuschusses für den Bereich energetische Sanierung von privaten Altbauten aufgelegt. Ein Zuschuss vo 150 € wird z.B. für die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises gewährt. Für die Verbesserung des Wärmeschutzes an Gebäuden können 10 % der zuschussfähigen Kosten gewährt werden. Das Maximum liegt bei 2.000 € je Wohneinheit und 5.000 € je Gebäude. Anträge sind beim Liegenschaftsamt in der Lammstr. 7a zu stellen. Zuvor ist allerdings eine Energiesparberatung nach den Richtlinien der BAFA durchzuführen.

Die ENFO-Energieberatung zeigt Ihnen mögliche Energiesparpotenziale auf. Wir beraten Sie gerne!

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Förderprogramm Klimaschutz-Plus ist nun für alle Bereiche wieder voll verfügbar

Seit dem 10. August 2011 stehen wieder alle Teile des Kommunalen Programms zur Verfügung. Anträge im Beratungsprogramm können hier bis 31.03.2012 gestellt werden. Die Antragsfrist im Kommunalen CO2-Minderungsprogramm läuft bis zum 30.11.2011.

Die ENFO-Energieberatung zeigt Ihnen mögliche Energiesparpotenziale auf. Wir beraten Sie gerne.

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KfW Mittelstandsbank fördert Energieberatung in Gewerbebetrieben

Mit dem "Sonderfonds Energieeffizienz in KMU" bieten das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) und die KfW Förderbank ein Programm, mit welchem die Energieeffizienz von kleinen und mittleren Unternehmen gezielt gefördert wird. Beratungsleistungen zur Erhöhung der Energieeffizienz werden mit Zuschüssen von bis zu 80 % für die Durchführung unabhängiger und qualifizierter Energieberatungen unterstützt. Quelle...
 

Förderung von Erneuerbaren Energien wird aufgestockt

Als Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung hat das Bundesumweltministerium eine neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm erlassen, die seit 15.03.2011 gilt. Danach stehen im Marktanreizprogramm bis Ende 2011 höhere Förderzuschüsse für Solarkollektoren und Co. bereit.

Die genauen Rahmenbedingungen erfahren Sie unter dem nachfolgendem Link. Quelle...
 

Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden Württemberg in Kraft

Seit dem 01.01.2010 ist das Gesetz, was den Einsatz erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden regelt, in Kraft. Dieses Gesetz gilt für Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime. Hiervon ausgenommen sind Wohngebäude, die weniger als vier Monate im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April genutzt werden, und Wohngebäude mit einer Wohnfläche von weniger als 50 mē.

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Karlsruhe verabschiedet Klimaschutzkonzept

Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat in seiner Sitzung vom 15.12.2009 ein neues Klimaschutzkonzept verabscheidet. Es bildet den Handlungsrahmen für die städtischen Klimaschutzaktivitäten der kommenden Jahre und soll eine systematische Herangehensweise und Verknüpfung zukünftiger Maßnahmen gewährleisten. Kernbestandteil des Klimaschutzkonzepts ist ein umfangreicher Handlungskatalog. Er zeigt auf, in welchen Handlungsfeldern die Stadt alleine oder im Zusammenspiel mit anderen Akteuren den Klimaschutz auf lokaler Ebene voranbringen kann.

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Die Stadt Karlsruhe fördert private Sanierungsmaßnahmen in Einzelgebäuden

Für verschiedene Maßnahmen wie z.B. Einbau von Etagen- oder Zentralheizungen kann ein Zuschuss von bis zu 25 % der förderfähigen Kosten gewährt werden. Wichtigste Voraussetzung für die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen in Wohnungen oder Gebäuden ist deren Lage in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet. Die Sanierungsgebiete und ihre Grenzen sind in der jeweiligen vom Gemeinderat beschlossenen Sanierungssatzung bezeichnet und im dazugehörigen Plan ersichtlich.

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Energieberatung des BAFA verlängert

Die Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung wird mit Wirkung vom 01.11.2009 geändert. Die Förderbedingungen werden in diesem Zusammenhang wesentlich verbessert. Die zusätzlichen Bonusbeträgen für die Integration von Stromsparhinweisen und thermografischen Untersuchungen werden beibehalten. Separate Thermografiegutachten werden nicht mehr gefördert.

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